Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Veranstaltungen des Neuen Evangelischen Forums und regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmer*innen und dem Neuen Evangelischen Forum (Träger Kirchenkreis Moers).
Wir veröffentlichen auch Veranstaltungsangebote anderer Anbieter. Für diese können abweichende Bestimmungen gelten. Diese sind bei dem jeweiligen Anbieter zu erfragen, der im Veranstaltungsprogramm genannt. Ist.
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Anmeldung
Anmeldungen sind für die Veranstaltungen erforderlich, wenn diese entsprechend gekennzeichnet sind.
Sie können sich auf folgenden Wegen anmelden:
- per E-Mail unter neuesevforum@kirche-moers.de
- schriftlich per Post
- persönlich
(Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch 9.30 – 12.00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr) - per Telefon bei den angegebenen Ansprechpartner*innen
- per Telefon unter 02841/100-135, -136 oder -137
- über die Internet-Seite die-gute-Bildung.de
Die mit (F) gekennzeichneten Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Frauen; die mit (M) gekennzeichneten Veranstaltungen ausschließlich an Männer.
Mit dem Eingang Ihrer Anmeldung ist diese verbindlich. Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt in der Regel nicht. Nur bei Eingang per E-Mail (und per Internet) erhalten Sie zur Sicherheit eine Eingangsbestätigung. In jedem Fall werden Sie benachrichtigt, falls eine Veranstaltung belegt ist oder ausfällt.
Nach Ihrer Anmeldung haben Sie nach dem Fernabsatzgesetz das Recht, innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu widerrufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist Stornierungen nur entsprechend unserer Stornobedingungen (s. 4. Rücktritt des Teilnehmenden / Stornobedingungen) anerkennen können.
Mit der Anmeldung erkennt die/der Teilnehmer*in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Neuen Ev. Forum Kirchenkreis Moers als verbindlich an.
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Teilnahmeberechtigung
Alle interessierten Menschen ab dem 16. Lebensjahr sind dazu berechtigt, an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Ausnahmen gelten für die Veranstaltungen, die sich thematisch ausdrücklich auch auf Kinder und Jugendliche beziehen. Für einige Veranstaltungen gelten bestimmte Teilnahmevoraussetzungen und/oder Vorkenntnisse, die jeweils in der Kursbeschreibung genannt sind.
Sie verpflichten sich, die für die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW notwendigen Angaben richtig und vollständig in die Anwesenheitslisten der Veranstaltung einzutragen.
Auch bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
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Rücktrittsrecht des Veranstalters / Erstattung
Das Neue Evangelische Forum Kirchenkreis Moers behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn dies geboten ist (Nichterreichen der Teilnehmerzahl, Krankheit der/des Dozent*in oder Kursleitung, andere wichtige Gründe und höhere Gewalt).
Wir informieren Sie umgehend per E-Mail oder telefonisch. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet, sofern die/der Teilnehmer*in nicht an einer anderen Veranstaltung teilnehmen möchte. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Rücktritts des Teilnehmenden / Stornobedingungen
Bei Erklärung des schriftlichen Rücktritts, die uns spätestens bis vier Wochen vor der Veranstaltung zugeht, entfällt die Pflicht zur Leistung der Teilnahmegebühr.
Erfolgt die Absage ab der vierten Woche vor Beginn der Veranstaltung, so berechnen wir 50% des Teilnahmebeitrages, ab acht Tagen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir 100% des Teilnahmebeitrages.
Diese Gebühr fällt nicht an, wenn der Platz – z.B. über einen vom Angemeldeten benannten Ersatzteilnehmenden oder unsere Warteliste – anderweitig vergeben werden kann. Mit Beginn der Veranstaltung ist eine Übertragung auf Ersatzpersonen nicht mehr möglich.
Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung und entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Dozent*innen und die Kursleitung sind nicht zur Entgegennahme von Rücktrittsmeldungen o.ä. berechtigt.
Diese Stornobedingungen beziehen sich sowohl auf den Teilnahmebeitrag für die Veranstaltung als auch auf die anfallenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft.
Aus wichtigen Gründen können Veranstaltungen mit einer anderen Leitung als ausgeschrieben durchgeführt werden. Daraus entsteht kein Rücktrittsrecht.
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Teilnahmebeitrag / Ermäßigungen
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des festgesetzten Teilnahmebeitrages. Dies gilt auch für durch Sie angemeldete andere Personen.
Mit dem Zugang der Rechnung ist die Zahlung des Teilnahmebeitrages fällig und auf die Kontoverbindung des Kirchenkreises Moers Neues Evangelisches Forum zu überweisen. Eine Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmebeitrages besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nicht oder nur teilweise besucht wird.
Die Teilnahmegebühren sind für die Teilnehmer*innen sehr kostengünstig kalkuliert. Aus diesem Grund gibt es auch nur in einzelnen Programmbereichen bzw. für einzelne Zielgruppen die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung.
Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises können für Teilnahmebeiträge (nicht dagegen für Studienseminare, Exkursionen und Lehrgänge sowie Film- und Einzelveranstaltungen) folgende Ermäßigungen gewährt werden:
- 30% für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende sowie Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- 50% für Bezieher*innen von Leistungen nach SGB II und Sozialhilfe nach SGB XII
- 50% für Schwerbehinderte (ab 80%).
Bei einer Kostenübernahme durch Dritte entfällt die Ermäßigung.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, ein Mahnverfahren einzuleiten.
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Beratung
Eine Beratung erhalten Sie persönlich oder telefonisch bei den Mitarbeitenden des Neuen Evangelischen Forums Kirchenkreis Moers zu den Öffnungszeiten (siehe 1. Anmeldung). Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie einen Termin vereinbaren.
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Beschwerden und Verbesserungsvorschläge
Die Qualität unserer Lernangebote und die Zufriedenheit der Teilnehmenden hat für uns oberste Priorität. Deswegen sind uns Ihre Hinweise und Anregungen, aber auch mögliche Beschwerden enorm wichtig.
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsführung des Neuen Ev. Forum Kirchenkreis Moers.
Ihre Beschwerde oder Verbesserungsvorschläge können Sie auch schriftlich oder mündlich gegenüber der Kursleitung oder der Dozent*in formulieren. Diese Personen werden Ihre Beschwerde dann an die Geschäftsführung des Neuen Evangelischen Forums Kirchenkreis Moers weiterleiten.
Wir bestätigen Ihnen den Eingang der Beschwerde und werden nach einer Lösung für das benannte Problem suchen.
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Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt
Die Prävention sexualisierter Gewalt ist uns ein großes Anliegen.
Bildungseinrichtungen sollen sichere Räume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein. Jede und jeder Einzelne soll in einer geschützten Umgebung lernen und neue Stärken entwickeln können.
Die Prävention sexualisierter Gewalt erfordert vor allem Verhaltensregeln für ihre Thematisierung und den Umgang mit Verdachtsfällen und Vorfällen.
Wie wir in unseren Bildungseinrichtungen dieser Thematik begegnen und welche Verhaltensregeln wir aufgestellt haben, ist im Schutzkonzept des Kirchenkreises Moers ausführlich beschrieben.
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Bildungsurlaub
Für die berufliche Weiterbildung kann beim Arbeitsgeber bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG) beantragt werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Neuen Ev. Forum Kirchenkreis Moers oder unter www.bildungsurlaub.de.
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Teilnahmebescheinigung und Zertifizierung
Eine Teilnahmebescheinigung und/oder ein Zertifikat erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung und auf Anfrage.
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Datenschutz
Es gilt ausschließlich das Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche von Deutschland (DSG-EKD) gemäß Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV in Verbindung mit Art. 91 EU-DSGVO.
Die von Ihnen bei der Anmeldung gemachten Angaben behandeln wir strikt vertraulich und verwenden sie nur zur Organisation der Veranstaltungen, wie zum Beispiel zur Erfassung der Teilnehmer*innen an Bildungsveranstaltungen oder zur Erstellung von Teilnahmebescheinigungen.
Die bei der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung (§ 6 Nr. 5 DSG-EKD) verwendet. Die Bestandsdaten wie Vorname, Name, Straße, Nummer, PLZ und Ort werden für den Vertragsabschluss benötigt. Ohne die Angaben kann kein Vertrag geschlossen werden. Für die Abfrage der Kontaktdaten (Telefon-Nr., E-Mail) liegt unser berechtigtes Interesse (§ 6 Nr. 8 DSG-EKD i.V.m. § 6 Nr. 4 DSG-EKD) vor, damit wir Sie über Veranstaltungen informieren können.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage eines Vertrages (§ 6 Nr. 5 DSG-EKD). Danach dürfen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wenn ein vorvertragliches Verhältnis (Interessenbekundung an einer Veranstaltung) oder ein Vertrag zustande kommt (Anmeldung oder Teilnahme an einer Veranstaltung). Der Abschluss eines Vertrags ist nicht an monetäre Bedingungen geknüpft und gilt auch für kostenlose Veranstaltungen, er entsteht durch ein Veranstaltungsangebot und dessen Annahme durch den Teilnehmenden (§ 145 ff BGB).
Außerhalb vorvertraglicher Verhältnisse oder eines Vertrages ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit einer Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Weitere Anforderungen der Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung des Kirchenkreises Moers:
https://kirche-moers.de/inhalt/web-datenschutzerklaerung-des-kirchenkreises-moers/
Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die Daten sind für die Veranstaltungsdurchführung und -abwicklung in Datenbanken und Anwendungen gespeichert. Zugriff haben lediglich die in den Prozess involvierten Mitarbeiter*innen, Dozent*innen und unsere IT-Abteilung. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen. Unsere Veranstaltungen werden öffentlich gefördert. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Erhebung von Daten über Teilnehmerlisten mit Pflichtangaben für die fördernde Stelle notwendig. Diese Teilnehmerlisten müssen für die Auszahlung der Zuschüsse an die öffentliche Stelle, z. B. den Regierungsbezirk, weitergeleitet werden.
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Haftung
Für Schäden, die das Neue Evangelische Forum Kirchenkreis Moers zu vertreten hat, haften wir unabhängig von dem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
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Aufnahme von Wort-, Bild- und Tonbeiträgen
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei Veranstaltungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Veranstalters betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch den Einsatz von Mobiltelefonen – sind daher untersagt. Jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf – und Hausrechts verfolgt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Moers.
Moers, im Juli 2021