„Konziliarer Prozess“ ist die Bezeichnung für Denken und Handeln christlicher Kirchen in den Bereichen Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Begonnen hat die systematisch Auseinandersetzung mit diesen Themen auf der VI. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Vancouver (Kanada) 1983. Dort wurde über die Stationierung von Massenvernichtungswaffen diskutiert und diese als Verbrechen gegen die Menschheit bezeichnet.
Betonten die Kirchen im reicheren Norden eher die Friedensfrage, war den Kirchen im Süden damals zunächst die Frage der Gerechtigkeit wichtig. Doch allmählich entwickelte sich die Erkenntnis gemeinsamer Glaubens-, Lebens- und Überlebensfragen.
Nachdem der Antrag zu einem gesamtchristlichen Friedenskonzil nicht durchzusetzen war, gab es schließlich eine Einigung auf einen „konziliaren Prozeß gegenseitiger Verpflichtung auf Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.“
Seit damals ist der Konziliare Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung für viele Kirchen, Kirchengemeinden und Einzelne leitende Zielvorstellung im Denken und Handeln.
In der Rheinischen Kirche ist er durch Artikel 6 in der Kirchenordnung als Aufgabe für alle beschrieben.
Konziliarer Prozess / Agenda 21
NN
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- Ökumenischer Rat der Kirchen