Pressemitteilung

Warum haben die Verantwortlichen damals nicht früher gehandelt? [Update]

In den fünfziger Jahren waren Schüler des Moerser Martinstifts den Misshandlungen des Leiters ausgesetzt. Gespräche, Aufklärung und präventive Konzepte sind notwendig.

  • Nr. 2039/2021
  • 5.3.2021
  • 5436 Zeichen

<Kirchenkreis Moers> Am Samstag, 27. Februar, berichtete eine Moerser Tageszeitung von einem Aufruf: Mitschüler, die in den Jahren 1953 – 1955 der Gewalt und den sexuellen Übergriffen des damaligen Heimleiters des Martinstifts ausgesetzt waren, mögen sich melden. „Dabei geht es um sexualisierte, sadistische, körperliche und seelische Gewalt an den anvertrauten Schülern“, sagt Wolfram Syben, Superintendent des Kirchenkreises Moers. Das Martinstift wurde damals vom Evangelischen Alumnat-Vereins mit Sitz in Langenberg betrieben. „Gleichwohl fragen wir uns, warum die kirchlichen Akteure vor Ort den Verein damals nicht früher eingeschaltet haben. Wir wissen derzeit noch kaum etwas darüber, wie nach den Verbrechen mit den Geschädigten umgegangen wurde. Wir wollen ein möglichst klares Bild der Geschehnisse bekommen und für Aufklärung im Sinne Geschädigten sorgen.“

Ein Vater erstattete im Februar 1955 Anzeige, Vertreter des Alumnats-Vereins reisten nach Moers, um mit dem Heimleiter zu sprechen. Es folgte die sofortige Entlassung noch am selben Tag sowie die Einsetzung eines neuen Heimleiters, der am darauffolgenden Tag die Leitung des Martinstifts übernahm. Der beschuldigte Heimleiter wurde 1956 zu mehreren Jahren Zuchthausstrafe verurteilt, der damals schärfst möglichen Bestrafung. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Zwischen 1953 und 1955 scheint es kein Kuratorium vor Ort gegeben zu haben, das die direkt Aufsicht über die Leitung hätte wahrnehmen können. 1956 wurde die Bildung eines Ortskuratoriums vorgenommen.

„So etwas darf sich nicht wiederholen. Wir müssen für den bestmöglichen Schutz sorgen. Es darf kein Schweigen zur Gewalt geben und unsere höchste Aufmerksamkeit muss den Betroffenen gelten. Die Landeskirche hat deswegen ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet, das alle Kirchenkreise und Gemeinden dazu verpflichtet, Schutzkonzepte zu erstellen, Risiken zu analysieren und zu mindern. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende werden mit Schulungen präventiv sensibilisiert, um sie zur Gefahrenabwehr zu befähigen. Es werden dabei auch klare Handlungsanweisungen gegeben, was im Falle einer Beobachtung, eines Verdachts oder einer Meldung von sexualisierter Gewalt getan werden muss. Dazu gehört auch, dass Vertrauenspersonen benannt werden, die angesprochen werden können und weiterhelfen können. Wir wollen der Kreissynode, dem Parlament des Kirchenkreises Moers, im Juni das ausgearbeitete Schutzkonzept für unseren Kirchenkreis vorstellen, an dem sich dann auch alle Kirchengemeinden orientieren werden.“

Was die Übergriffe im Martinstift von 1953 – 1955 betrifft, hatte einer der damaligen Schüler Mitschüler gesucht, die die Vorgänge bezeugen können, unter anderem beim unabhängigen Dokumentationszentrum der Ev. Kirche in Deutschland. „Wir unterstützen die Initiative Betroffene zu ermutigen, sich bei der unabhängigen Komission der evangelischen Kirche zu melden“, sagt Superintendent Wolfram Syben. „Wir hoffen, das wir in den nächsten Wochen mit den bekannten Betroffenen ein gemeinsames Gespräch führen können, an dem auch Kirchenrat Jürgen Sohn von der Evangelischen Kirche im Rheinland und die Moerser Pfarrerin, Christiane Münker-Lütkehans, teilnehmen werden.“ Sohn ist in der Evangelischen Kirche im Rheinland zuständig für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung.

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  • Pressereferat Kirchenkreis Moers